Rechtliche Bestimmungen sind in Deutschland ein treuer Wegbegleiter – auch und gerade für Startups, die noch in den Kinderschuhen stecken. Wir geben einen Überblick über rechtliche und steuerliche Anforderungen vor der Gründung und im laufenden Geschäftsbetrieb, sodass die Rechtslage nicht zum Hindernis des Erfolgs wird.
Ist der Respekt vor gesetzlichen Bestimmungen begründet?
Junge Gründer und Startups befürchten häufig, durch rechtliche Vorgaben und Genehmigungsverfahren am Fortkommen gehindert zu werden. Doch ist diese Angst begründet?
Eine
Studie des RKW-Kompetenzzentrums ergab, dass etwa 70 Prozent der Startups in den ersten fünf Jahren scheitern. Damit dies nicht aufgrund rechtlicher Verstöße oder Unklarheiten geschieht, müssen angehende Unternehmer die wichtigsten Vorgaben kennen.
Anmeldung eines Gewerbes
Die Gewerbeanmeldung ist immer dann erforderlich, wenn Sie eine Tätigkeit selbstständig, mit Gewinnerzielungsabsicht und auf Dauer ausüben möchten. Überschreiten Sie als Gewerbetreibender die Umsatzgrenze von 24.500 Euro, sind Sie verpflichtet, die Gewerbesteuer abzuführen.
Ausgenommen von der Gewerbeanmeldung sind freie Berufe. Dazu gehören freie wissenschaftliche, künstlerische und schriftstellerische Tätigkeiten sowie persönliche Dienstleistungen höherer Art.
Freie Selbstständige müssen die Tätigkeit lediglich dem Finanzamt melden und eine Steuernummer beantragen.
Tipp: In welche Kategorie Sie sich einordnen müssen und ob sich für Ihr Unternehmen rechtliche Besonderheiten ergeben, erfahren Sie unter anderem in einem
kostenlosen Startup-Guide.
Steuerliche Vorschriften für Gründer
Als Unternehmensgründer müssen je nach Rechtsform unterschiedliche Steuern abgeführt werden. Dabei gelten folgende Regelungen:
. Kapitalgesellschaften müssen die Körperschaftssteuer abführen.
. Gewerbetreibende müssen zudem ab einem Umsatz von mehr als 24.500 Euro die Gewerbesteuer entrichten.
. Einzelunternehmer und Personengesellschaften unterliegen der Einkommenssteuer.
. Die Umsatzsteuer muss dann gezahlt werden, wenn die Kleinunternehmerregelung nicht in Anspruch genommen wurde oder der Umsatz festgelegte Grenzen überschreitet.
Einzelunternehmer und Personengesellschaften geben eine jährliche Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ab. In einer Personengesellschaft geben die Gesellschafter Ihre Gewinnanteile und Verluste in der persönlichen Einkommenssteuererklärung an.
Bei einer Neugründung ist es möglich, dass Sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, wenn ein Umsatz von 22.000 Euro im ersten Geschäftsjahr voraussichtlich nicht überschritten wird.
Die Regelung kann weiter bestehen bleiben, wenn der Umsatz im darauffolgenden Jahr 50.000 Euro nicht überschreitet.
Steuerliche Regelungen für Kapitalgesellschaften
Die
Körperschaftssteuer muss von Kapitalgesellschaften gezahlt werden und beträgt in Deutschland 15 Prozent. Die Erklärung ist immer bis zum 30. April des Folgejahres einzureichen.
Anfallende Körperschaftssteuers müssen Kapitalgesellschaften in jedem Quartal zudem an das Finanzamt vorauszahlen.
Welche Unternehmen sind zur Bilanzierung verpflichtet?
Kapitalgesellschaften sind aufgrund ihrer Rechtsform automatisch zur doppelten Buchführung und zur Veröffentlichung derselben im Bundesanzeiger verpflichtet.
Einzelunternehmen und Personengesellschaften müssen erst dann eine Bilanz erstellen, wenn der Umsatz mehr als 600.000 Euro jährlich oder der Überschuss mehr als 60.000 Euro jährlich beträgt.
Startup-Gründung – Wann ist eine Genehmigung erforderlich?
In der Regel ist keine Genehmigung zur Gründung erforderlich – je nach Branche gibt es hier jedoch Ausnahmen. Vorab sollten Sie demnach prüfen, ob Ihre Tätigkeit einer Genehmigungspflicht unterliegt, denn bei Nichtbeachtung riskieren Sie empfindliche Strafen oder die Betriebsschließung.
Zu genehmigungspflichtigen Unternehmen gehören beispielsweise Betriebe in der Lebensmittelbranche, welche eine „Betriebserlaubnis nach dem Lebensmittelrecht“ beim Gesundheitsamt beantragen müssen. Professionelle Tätigkeiten wie Finanz- und Rechtsberatung erfordern ebenfalls Zulassungen.
Die Wahl der passenden Rechtsform
Nachdem die Idee und der Unternehmenszweck festgelegt wurden, steht die Wahl der Rechtsform an. Dabei handelt es sich nicht nur um eine bürokratische Pflicht, sondern auch um die Klärung der Haftung, der Skalierbarkeit und Ihrer steuerlichen Verpflichtungen. Zwischen folgenden Optionen können Sie wählen:
Einzelunternehmen
Für junge Unternehmer, die ihre Idee alleine umsetzen möchten, ist diese Rechtsform oft die erste Wahl. Für die Gründung entstehen keine Kosten und es ist kein Stammkapital notwendig. Aber Achtung: Als Einzelunternehmer haften Sie persönlich für Unternehmensschulden und rechtliche Ansprüche.
Personengesellschaft
Besteht das Gründerteam eines Startups aus mehreren Personen, dann kommt eine Personengesellschaft infrage. Hierdurch werden sowohl die Verantwortlichkeiten als auch die Risiken und Gewinne auf mehrere Personen aufgeteilt. Ein klassisches Beispiel einer Personengesellschaft ist die
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR).
Kapitalgesellschaft
In dieser Unternehmensform steht die Beteiligung der Gesellschafter mit Kapital im Vordergrund. Ein Beispiel ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Der große Vorteil einer Kapitalgesellschaft: Die Haftung geht nicht persönlich auf die Beteiligten über.
Bei der Wahl der Rechtsform sollten Sie sich Zeit lassen – denn hieraus ergeben sich Auswirkungen auf die persönliche Haftung und das Potenzial des Unternehmens, Investorengelder zu generieren.